Es gibt verschiedene Gründe, eine Baufinanzierung zu kündigen. Der marktübliche Bauzins ist mittlerweile besser, was eine Umschuldung lukrativ macht. Oder das Darlehen soll durch vorhandenes Kapital abgelöst und die Kreditschulden getilgt werden. Doch wie lässt sich eine Baufinanzierung kündigen und was gilt es dabei zu beachten?
Ein Immobilienkredit ist eine langjährige Verpflichtung. Nicht selten dauert die reguläre Vertragslaufzeit 20, 30 und sogar 40 Jahre. Wobei die Zinsbindungsfrist im Regelfall kürzer ist. Dabei handelt es sich um den Zeitraum, für den die bei Vertragsabschluss vereinbarten Konditionen festgeschrieben sind. Da sich die Zinsen seit Jahren auf einem historischen Tief befinden, entscheiden sich die meisten Kreditnehmer für eine Zinsbindung von mindestens zehn bis zu 20 Jahren. So sichern sie sich möglichst lange die günstigen Konditionen für die Rückzahlung ihres Immobilienkredits.
Doch über einen so langen Zeitraum kann vieles passieren. Das Darlehen passt nicht mehr zu den persönlichen Umständen. Der Bauzins ist noch weiter gesunken.
Oder es steht Kapital zur Verfügung, mit dem sich der Kredit ablösen lässt. Möglich ist auch, dass sich die Hausbesitzer trennen, ihre Arbeit verlieren oder ihre Immobilie aus anderen Gründen verkaufen möchten. All diese Eventualitäten können dafür sorgen, dass eine Baufinanzierung gekündigt werden soll.
Grundsätzlich ist eine Baufinanzierung ein rechtlich bindender Vertrag, der für eine bestimmte Mindestlaufzeit gilt. Dennoch gibt es Situationen, die ein Sonderkündigungsrecht hervorrufen. Gleichermaßen können die Kreditnehmer ihr Darlehen auch nach einer Mindestlaufzeit regulär kündigen.
Möchten die Kreditnehmer ihre Baufinanzierung kündigen, darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Dabei handelt es sich um eine Entschädigungsleistung für den Zinsschaden, der dem Kreditgeber durch die vorzeitige Kündigung entsteht. Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an, wenn die Kunden ihr Darlehen ordentlich kündigen und unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Sonderkündigung.
Unter § 489 BGB wird geregelt, wann Kreditnehmer ihr Darlehen kündigen können, ohne dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen der variablen und der festen Verzinsung. Wer sich für einen variablen Zinssatz entschieden hat, kann die Baufinanzierung jederzeit kündigen, ohne dass dabei eine Gebühr anfällt. Die Kreditnehmer müssen sich lediglich an eine Kündigungsfrist von drei Monaten halten. Wird die Kündigung wirksam, haben sie 14 Tage Zeit, um die ausstehende Darlehenssumme zurückzubezahlen.
Bei der häufiger genutzten festen Verzinsung wird der Zinssatz für eine bestimmte Dauer festgeschrieben. In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten, wann sich der Immobilienkredit kündigen lässt:
Läuft die Zinsfestschreibung aus, lässt sich das Darlehen regulär kündigen. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf der Sollzinsbindung. Auch in diesem Fall muss die Darlehenssumme innerhalb von 14 Tagen beglichen werden. Dafür bietet sich eine Umschuldung an oder die Ablöse mit vorhandenen Geldmitteln.
Bei einer langen Zinsbindung lässt sich das Darlehen dennoch nach zehn Jahren kündigen. Unabhängig davon, ob Laufzeit oder Zinsfestschreibung noch viele weitere Jahre andauern. Für diese Situation sieht der Gesetzgeber eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vor. Auch muss die Darlehenssumme innerhalb von 14 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückbezahlt werden. Zu beachten ist, dass die Zehn-Jahres-Frist zu dem Zeitpunkt beginnt, an dem das Darlehen vollständig ausbezahlt wurde. Der Beginn des Kreditvertrages spielt somit keine Rolle.
1.
Die Baufinanzierung lässt sich zum Ende der Sollzinsbindung oder nach einer Laufzeit von zehn Jahren nach vollständiger Auszahlung des Kreditbetrages kündigen. Wer sein Darlehen nach der Zinsfestschreibung auflöst, muss die Kündigung spätestens einen Monat vor dem letzten Tag der Sollzinsbindung einreichen. Bei einer Kündigung nach zehn Jahren ist eine Frist von sechs Monaten zu beachten.
2.
Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen und von allen Kreditnehmern unterschrieben sein. In dem Schreiben müssen die Darlehensnummer, der Kündigungsgrund und der Kündigungstermin enthalten sein. Es ist zudem ratsam, ein Kündigungsschreiben immer per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um einen Nachweis vorliegen zu haben.
3.
Spätestens nachdem die Kündigung verfasst wurde, musst du deine Anschlussfinanzierung abschließen. Dieser Schritt fällt an, wenn eine Umschuldung vorgesehen ist und nicht die Ablöse der Darlehenssumme durch vorhandenes Kapital erfolgt.
Das neue Darlehen knüpft nahtlos an die bestehende Baufinanzierung an.
4.
Nachdem die Kündigungsfrist abgelaufen ist, haben die Kreditnehmer 14 Tage Zeit, um ihre Darlehensschuld zu begleichen. Entweder überweisen sie dafür ihr vorhandenes Kapital auf das Darlehenskonto der Bank oder die Ablöse erfolgt über die neu abgeschlossene Immobilienfinanzierung.
Wichtig ist, die Frist von zwei Wochen exakt einzuhalten. Denn wird das Geld nicht innerhalb von 14 Tagen überwiesen, wird die Kündigung unwirksam. Bei einer Kündigung nach Ablauf von zehn Jahren bedeutet dies, dass erneut eine Kündigungsfrist von sechs Monaten ansteht. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer, da für das neu abgeschlossene Darlehen Bereitstellungszinsen anfallen.
Verkaufen die Kreditnehmer ihre Immobilie, fällt die Vertragsgrundlage der Baufinanzierung weg. Sie haben damit ein Sonderkündigungsrecht. Doch Vorsicht: Auch wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt werden kann, darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt dann an, wenn der Immobilienkredit noch keine zehn Jahre besteht. Damit gelten dieselben Regelungen wie bei einer regulären Kündigung zur Ablöse oder zur Umschuldung. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung richtet sich auch in diesem Fall danach, wie lange die Sollzinsbindung noch andauert. Je nach Laufzeit und Konditionen können dadurch mehrere Tausend Euro zusammenkommen. Wenn möglich, sollte dieser Betrag auf den Verkaufspreis der Immobilie aufgeschlagen werden.
Um die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen, besteht die Option, die Immobilie mitsamt der bestehenden Baufinanzierung an den Käufer abzutreten. Eine Übernahme des Kreditvertrages setzt jedoch voraus, dass der zukünftige Eigentümer diesen fortführen möchte und zugleich eine für die Bank ausreichende Bonität vorweist. Auch ist die Zinsentwicklung dafür entscheidend, ob sich eine Vertragsübernahme für den Käufer überhaupt lohnt. Sollte der neue Besitzer die Immobilie und die Baufinanzierung übernehmen, fallen Übertragungsgebühren bei der Bank an.
Viele Gründe sprechen dafür, eine Baufinanzierung vorzeitig zu kündigen. Du könntest deine Immobilie verkaufen, möchtest das Darlehen ablösen oder die niedrigen Zinsen nutzen, um einen teuren Immobilienkredit umzuschulden. Als dein unabhängiger Finanzmakler aus Husum sind wir dir gerne behilflich. Wir beantworten alle deine Fragen zum Immobiliendarlehen und helfen dir dabei, eine bedarfsgerechte Baufinanzierung zu finden. Vereinbare jetzt hier online einen Termin mit uns und lass dich beraten.